Personenstandsregister

Personenstandsregister und -urkunden

Bei den Unterlagen im/aus dem Standesamt musst du zwischen Urkunden und Registern unterscheiden:

Im Standesamt werden die Personenstandsregister zu Geburten, Eheschließungen oder Lebenspartnerschaften und der Sterbefällen geführt. Diese bleiben im Standesamt bzw. werden nach einer gewissen Aufbewahrungsfrist ans zuständige (Stadt-)Archiv abgegeben. Früher wurden die Einträge händisch in Büchern der Personenstandsbücher eingetragen, seit 2009 werden die Register digital geführt.

Für die eigenen Unterlagen wird als Nachweis eine Personenstandsurkunde ausgestellt. Das sind die Unterlagen, die du vielleicht schon im Familienstammbuch deiner Eltern gesehen hast.

Wenn du nun eine Anfrage ans Standesamt machen möchtest, beispielsweise weil du wissen willst, wo oder wann deine Großeltern geboren sind, dann bittest du um die Auskunft aus den Personenstandsregistern. Frage aber nach einer Kopie des Originaleintrags mit allen Randvermerken! Nicht nach einer Urkunde! Warum ist das ein Unterschied? Der Originaleintrag enthält meist mehr Informationen, als auf der Urkunde ausgegeben werden, und in den Randvermerken werden oft Hinweise auf andere Einträge gegeben. Beispielsweise kann beim Geburtseintrag die Information über den Tod vermerkt sein.